My Edwin
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nur für Unternehmer)
My Edwin, ein Dienst der Holding AMR LLC
Version: 2026-10-12-v3.1 Letzte Aktualisierung des Textes: 12. Oktober 2026 Datum des Inkrafttretens: 12. Oktober 2026
In zwei Minuten
Diese Zusammenfassung ist nicht Vertragsbestandteil. Verbindlich sind nur die nachfolgenden Artikel.
- Edwin ist ein digitaler Assistent auf Grundlage künstlicher Intelligenz. Er unterstützt Sie bei E-Mails, Terminen, Angeboten, eingehenden Anrufen und WhatsApp-Nachrichten.
- Der Dienst steht nur Unternehmern zur Verfügung. Sie geben Ihre Unternehmenskennung an (in Deutschland zum Beispiel Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) und bestätigen, dass Sie für Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit handeln.
- Edwin kann sich irren. Sie entscheiden und geben frei. Was Sie versenden, unterschreiben oder hinausgehen lassen, ist Ihre Entscheidung.
- Das Abonnement ist monatlich, im Voraus zu zahlen und ohne Mindestlaufzeit. Sie können jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des bezahlten Monats. Ein begonnener Monat wird nicht erstattet.
- Die Zahlung läuft über Paddle. Paddle ist der offizielle Verkäufer (Merchant of Record), stellt die Rechnung aus und kümmert sich um die Steuern.
- Sie bleiben für Ihre eigene Tätigkeit, Ihre Kunden und Ihre eigenen Verkaufsbedingungen verantwortlich. Edwin ist nicht Verkäufer Ihrer Waren oder Leistungen.
- Ihre Daten bleiben Ihre Daten. Sie können sie jederzeit exportieren.
- Bei der Zahlung bestätigen Sie in einem zweiten, nicht vorangekreuzten Kästchen einige besonders wichtige Klauseln (Artikel 2 bis). Erst danach wird der Dienst geöffnet.
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung.
- Abonnement: das Recht, den Dienst während eines Abrechnungszeitraums nach dem gewählten Tarif zu nutzen.
- Abrechnungszeitraum: jeder Abrechnungsmonat des Abonnements.
- Aufladung: der Kauf zusätzlicher Kapazität (zum Beispiel Sprachminuten) zusätzlich zum Abonnement.
- Anbieter: Holding AMR LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des Bundesstaates Wyoming (USA), die unter dem Handelsnamen My Edwin auftritt. Die Kontaktdaten stehen in Artikel 31.
- Datenschutzerklärung: das auf der Website veröffentlichte Dokument, das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter beschreibt.
- Drittdienste: Dienste anderer Unternehmen, mit denen sich der Dienst verbindet oder von denen er abhängt (E-Mail-Anbieter, Kalender, WhatsApp, Telefonnetzbetreiber, Zahlungsdienstleister, Anbieter von KI-Modellen, Hosting-Anbieter).
- Edwin oder Dienst: der digitale Assistent auf Grundlage künstlicher Intelligenz, erreichbar über die Website, die Anwendung (app.myedwin.com), das Telefon und die in Artikel 5 beschriebenen Kanäle.
- Creator-Vertrag: der gesonderte Vertrag über das Creator-Programm, veröffentlicht auf der Website.
- Gedächtnis: die Gesamtheit der Informationen, die Edwin für den Nutzer behält (Artikel 19).
- Inhalte des Nutzers: alles, was der Nutzer dem Dienst zur Verfügung stellt, anbindet oder verarbeiten lässt (Nachrichten, Dokumente, Angebote, Verkaufsbedingungen, Anweisungen, Einstellungen, Angaben zu seinen Kunden).
- Kanal: ein Weg, auf dem Edwin Informationen empfängt oder übermittelt (E-Mail, Kalender, Kontakte, WhatsApp, Telefon, Anwendung).
- Konto: der persönliche Bereich des Nutzers im Dienst mit seinen Zugangsdaten.
- Kunden des Nutzers: Personen, mit denen der Nutzer in seiner Tätigkeit in Kontakt steht (Kunden, Interessenten, Lieferanten, Korrespondenzpartner) und deren Daten der Dienst verarbeitet.
- Kundendaten: personenbezogene Daten der Kunden des Nutzers und anderer Dritter, die der Dienst im Auftrag des Nutzers verarbeitet.
- Länderanhang: der länderspezifische Text, der diese Bedingungen für Nutzer mit Sitz in dem betreffenden Land ergänzt oder anpasst (hier: Länderanhang Deutschland am Ende dieses Dokuments).
- Nutzer: der Unternehmer, der ein Abonnement abschließt und den Dienst nutzt. Ist der Nutzer eine Gesellschaft, umfasst der Begriff die Person, die die Bedingungen für sie annimmt.
- Nutzungsgrenze: die monatliche oder tägliche Obergrenze einer im Tarif enthaltenen Funktion (zum Beispiel Sprache, Nachrichten, angebundene Konten), angegeben auf der Seite „Tarife“.
- Option: eine kostenpflichtige Funktion oder Leistung zusätzlich zum Abonnement.
- Paddle: der Dienstleister, der Zahlungen als offizieller Verkäufer (Merchant of Record) einzieht. Er stellt die Rechnung aus, nimmt den Preis entgegen und kümmert sich um Steuern und Erstattungen.
- Unternehmer: jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Dazu gehören auch Freiberufler.
- Website: die Website myedwin.com in allen Länderfassungen und die Anwendung app.myedwin.com.
Die Seiten „Tarife“ und „Verfügbarkeit nach Land“ der Website sind in dem in Artikel 27 beschriebenen Umfang Bestandteil dieser Bedingungen.
Artikel 2. Gegenstand, Annahme und Vertragsschluss
2.1 Gegenstand. Diese Bedingungen regeln den Verkauf und die Nutzung des Dienstes zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.
2.2 Annahme. Der Nutzer nimmt die Bedingungen an, indem er bei der Registrierung das dafür vorgesehene Kästchen anklickt, das nicht vorangekreuzt ist, und anschließend seine Bestellung bestätigt. Die Annahme ersetzt eine handschriftliche Unterschrift; für den Vertrag gilt Textform (§ 126b BGB), eine strengere gesetzliche Form ist nicht vorgeschrieben. Der Anbieter bewahrt den Nachweis der Annahme auf: Datum und Uhrzeit, Version der Bedingungen (2026-10-12-v3.1), Kennung des Kontos und IP-Adresse. Diese Protokolle sind Beweismittel; dem Nutzer bleibt der Gegenbeweis unbenommen, die Beweislast wird dadurch nicht verändert.
2.3 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer die Bedingungen angenommen hat und Paddle die erste Zahlung bestätigt hat. Der Anbieter kann eine Registrierung aus berechtigtem Grund ablehnen (nicht bedientes Land, ungültige Unternehmenskennung, Betrugsverdacht, Sanktionsrisiko).
2.4 Wer annimmt. Ist der Nutzer eine Gesellschaft, erklärt die annehmende Person, zu ihrer Vertretung berechtigt zu sein.
2.5 Speicherung. Der Nutzer kann die angenommenen Bedingungen herunterladen und ausdrucken. Der Anbieter sendet ihm eine Kopie per E-Mail und hält frühere Fassungen auf Anfrage bereit.
2.5 bis Informationen zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB, Art. 246c EGBGB). (a) Technische Schritte: Der Nutzer wählt einen Tarif, gibt seine Daten und seine Unternehmenskennung ein, bestätigt, dass er als Unternehmer handelt, nimmt diese Bedingungen an und löst die Zahlung bei Paddle aus. (b) Eingabefehler kann der Nutzer vor dem Absenden der Bestellung in der Zusammenfassung erkennen und über die Zurück-Funktion oder durch Änderung der Eingaben korrigieren. (c) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. (d) Der Vertragstext (diese Bedingungen in der angenommenen Fassung) wird vom Anbieter gespeichert und ist dem Nutzer nach Vertragsschluss im Konto zugänglich; er erhält ihn zusätzlich per E-Mail. (e) Vertragssprache: Deutsch für Nutzer der deutschen Länderfassung; weitere Sprachfassungen und ihr Rang richten sich nach Artikel 28. Soweit das Gesetz im Verkehr zwischen Unternehmern eine Abweichung von den Pflichten des § 312i BGB zulässt, gelten diese Angaben als vereinbarte Ausgestaltung.
2.6 Warteliste. Die Eintragung in die Warteliste eröffnet kein Konto und begründet für keine Partei eine Verpflichtung.
2.7 Laufzeit. Der Vertrag wird für den laufenden Abrechnungszeitraum geschlossen und verlängert sich jeweils um einen Monat, bis er nach Artikel 11 oder Artikel 22 beendet wird.
Artikel 2 bis. Besondere Zustimmung zu bestimmten Klauseln
2 bis.1 Zweites Kästchen. Bei der Auslösung der Zahlung und der Bestätigung des Abonnements zeigt die Anwendung neben dem Annahmekästchen nach Artikel 2.2 ein zweites, gesondertes Kästchen an, das nicht vorangekreuzt ist. Der Dienst wird erst geöffnet, wenn der Nutzer auch dieses zweite Kästchen angeklickt hat.
2 bis.2 Betroffene Klauseln. Mit dem zweiten Kästchen genehmigt der Nutzer die folgenden Klauseln ausdrücklich und gesondert: a) Artikel 16 (Art des Dienstes und Haftung), insbesondere Artikel 16.6 (Haftungsbegrenzung und Haftungsausschlüsse); b) Artikel 16.8 und Artikel 7.12 (Freistellung des Anbieters durch den Nutzer); c) Artikel 12 (Preisanpassung); d) Artikel 24 (Änderung der Bedingungen); e) Artikel 22 (Sperrung und Kündigung durch den Anbieter); f) Artikel 11.2 und Artikel 11.5 (kein Widerrufsrecht; begonnener Monat geschuldet und nicht erstattet); g) Artikel 29 und Artikel 30 (anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung); h) Artikel 28 (Sprache und maßgebliche Fassung).
2 bis.3 Wirkung und Nachweis. Die besondere Zustimmung beseitigt weder zwingende gesetzliche Schranken (insbesondere §§ 305 bis 310 BGB) noch Rechte, die dem Nutzer zwingend zustehen; die Aufzählung bedeutet nicht, dass eine Klausel unwirksam wäre, sondern soll sicherstellen, dass der Nutzer sie zur Kenntnis genommen hat. Die Zustimmung wird wie die Annahme nach Artikel 2.2 mit Datum und Uhrzeit versehen und zusammen mit der Version der Bedingungen (2026-10-12-v3.1), der Kennung des Kontos und der IP-Adresse aufbewahrt.
2 bis.4 Neue Fassungen. Es gibt keine Änderung dieser Klauseln durch Schweigen oder bloßes Weiternutzen (Artikel 24.3). Bedarf eine Änderung nach Artikel 24.2 a) der ausdrücklichen Zustimmung, holt der Anbieter diese mit dem Kästchen zur neuen Version ein; betrifft die Änderung eine der in Artikel 2 bis.2 genannten Klauseln, wird zugleich das zweite Kästchen für die neue Version erneut angezeigt und gesondert protokolliert. Eine Änderung von Preisen und Nutzungsgrenzen nach Artikel 12 bleibt davon unberührt.
Artikel 3. Nur für Unternehmer
3.1 Keine Verbraucher. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer, für die Zwecke ihrer Tätigkeit. Er wird Verbrauchern nicht angeboten.
3.2 Erklärungen bei der Registrierung. Zur Registrierung muss der Nutzer - seine Unternehmenskennung angeben (in Deutschland: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer oder, wenn keine vorhanden ist, Steuernummer) ; - das Kästchen „Ich bin Unternehmer und handle für meine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit“ anklicken.
3.3 Richtigkeit. Der Nutzer gewährleistet die Richtigkeit dieser Erklärungen. Er teilt dem Anbieter unverzüglich jede Einstellung oder Änderung seiner Tätigkeit mit. Der Anbieter kann einen Nachweis der Eintragung verlangen (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung des Finanzamts).
3.4 Gemischte Nutzung. Der Nutzer verwendet den Dienst nur zu beruflichen Zwecken. Bei gemischter Nutzung muss die berufliche Nutzung eindeutig überwiegen. Er darf den Dienst nicht privat nutzen und sich anschließend auf die Verbrauchereigenschaft berufen, um sich diesen Bedingungen zu entziehen; zwingende Vorschriften, die ihm das Gesetz gleichwohl zubilligt, bleiben unberührt.
3.4 bis Bereits aufgenommene Tätigkeit. Der Nutzer bestätigt, dass er seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bereits aufgenommen hat. Die bloße Vorbereitung einer künftigen Existenzgründung genügt nicht.
3.5 Falsche Erklärung. Eine unrichtige Erklärung ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Der Anbieter kann das Konto unter den Voraussetzungen des Artikels 22 sperren oder kündigen.
3.6 Sanktionen. Der Anbieter ist ein US-Unternehmen und unterliegt Wirtschaftssanktionen. Der Nutzer erklärt, dass er nicht in einem Gebiet mit umfassendem Embargo ansässig oder wohnhaft ist und dass weder er noch seine ihn kontrollierenden Geschäftsführer oder Gesellschafter auf einer Sanktionsliste der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinten Nationen stehen. Der Dienst wird nicht in Gebieten angeboten, die Paddle nicht unterstützt oder die einem Embargo unterliegen. Für Nutzer in Deutschland gilt der Vorbehalt im Länderanhang (A.11).
Artikel 4. Konto und Zugang
4.1 Erstellung. Der Nutzer legt ein Konto mit richtigen und vollständigen Angaben an und hält sie aktuell.
4.2 Ein Nutzer, ein Konto. Jeder Tarif umfasst einen Nutzer und eine Edwin-Nummer, wie auf der Seite „Tarife“ angegeben. Der Nutzer teilt sein Konto nicht, tritt es nicht ab und macht daraus keinen Dienst für Dritte.
4.3 Zugangsdaten. Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim. Er ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden, es sei denn, er weist ein Verschulden des Anbieters nach. Er benachrichtigt den Anbieter unverzüglich bei unbefugtem Zugriff.
4.4 Angebundene Konten. Der Nutzer bestätigt, dass er berechtigt ist, jedes E-Mail-Postfach, jeden Kalender und jedes Konto anzubinden, das er mit dem Dienst verbindet. Er kann sie jederzeit in den Einstellungen trennen. Beim Trennen werden die gespeicherten Token und Anwendungspasswörter gelöscht.
4.5 Team und Unterkonten. Gewährt der Nutzer weiteren Personen (Beschäftigten, Mitarbeitenden) Zugang zum Dienst, haftet er für diese. Der Zugang ist auf die in seinem Tarif vorgesehene Zahl von Nutzern beschränkt. Soweit im Betrieb des Nutzers ein Betriebsrat besteht oder Beschäftigtendaten verarbeitet werden, ist der Nutzer für die Einhaltung der Mitbestimmungs- und Beschäftigtendatenschutzvorschriften verantwortlich (insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
4.6 Löschung. Der Nutzer kann sein Konto und alle seine Daten in den Einstellungen löschen (Artikel 20).
Artikel 5. Der Dienst und seine Kanäle
5.1 Was Edwin tut. Edwin ist ein digitaler Assistent auf Grundlage künstlicher Intelligenz für Selbständige und kleine Unternehmen. Er handelt im Rahmen der Berechtigungen und Anweisungen des Nutzers. Die nachfolgend beschriebenen Funktionen sind diejenigen des Dienstes zum Zeitpunkt dieser Bedingungen. Ihre Verfügbarkeit hängt vom Land ab (Artikel 15).
5.2 E-Mail. Edwin liest die Postfächer, die der Nutzer anbindet, sortiert Nachrichten, weist auf Dinge hin, die Aufmerksamkeit erfordern, und bereitet Antwortentwürfe vor. Edwin versendet keine E-Mail aus dem Postfach des Nutzers ohne dessen Freigabe der vollständigen Nachricht. Edwin versendet keine Werbung.
5.3 Kalender. Edwin liest den Kalender des Nutzers und schlägt Zeitfenster vor. Er legt Termine nur mit Bestätigung des Nutzers an, verschiebt oder sagt sie ab, es sei denn, der Nutzer hat für eine bestimmte Aufgabe ausdrücklich etwas anderes eingestellt.
5.4 Kontakte. Edwin greift auf die Kontakte des Nutzers lesend zu, um eine Nummer oder Adresse zu finden.
5.5 Angebote. Edwin bereitet Angebote aus den Angaben und Preisen vor, die der Nutzer ihm mitgeteilt hat. Das Angebot wird dem Nutzer vor dem Versand zur Freigabe vorgelegt (Artikel 9).
5.6 Zahlungslinks. Edwin kann einen Zahlungslink zum Konto des Nutzers bei einem Zahlungsdienstleister vorbereiten (zum Beispiel Stripe, PayPal oder Paddle, je nach Fall). Der Zahlungsdienstleister zieht das Geld ein. Edwin erhält niemals Kartennummern (Artikel 9).
5.7 Bestellungen. Edwin kann Bestellungen erfassen, die Kunden des Nutzers per Nachricht aufgeben, und sie dem Nutzer zur Bestätigung vorlegen (Artikel 9).
5.8 WhatsApp. Verbindet der Nutzer WhatsApp, antwortet Edwin in seinem Namen automatisch auf Nachrichten, die seine Kunden ihm senden. Er schlägt ausschließlich freie Zeitfenster vor. Titel, Ort und Teilnehmer von Terminen werden niemals mitgeteilt.
5.9 Eingehende Anrufe. Edwin nimmt Anrufe auf der für den Nutzer eingerichteten eigenen Nummer entgegen und übermittelt ihm eine Zusammenfassung (Artikel 8).
5.10 Termin-Mithören. Der Nutzer kann Edwin in der Anwendung bitten, einen Termin mitzuhören, um daraus ein Protokoll und ein Angebot zu erstellen. Das Audio wird nie gespeichert (Artikel 8).
5.11 Benachrichtigungen. Edwin kann dem Nutzer nach dessen Einstellungen Benachrichtigungen, Zusammenfassungen und Tagesübersichten senden.
5.12 Ausgehende Anrufe und SMS. Zum Zeitpunkt dieser Bedingungen führt Edwin keine ausgehenden Anrufe durch und versendet keine SMS. SMS ist als „demnächst“ angekündigt. Wird eine solche Funktion eröffnet, wird sie erst ab ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit berechnet, und es gelten ergänzende Bedingungen, die dem Nutzer mitgeteilt werden.
5.13 Sprachen. Edwin arbeitet in zehn Sprachen. Die Qualität von Verständnis, Transkription und Übersetzung kann je nach Sprache oder Akzent schwanken.
5.14 Weiterentwicklung. Der Anbieter entwickelt den Dienst weiter. Er kann Funktionen hinzufügen, ändern oder entfernen, nach Maßgabe der Artikel 15 und 24.
Artikel 6. Transparenz zur künstlichen Intelligenz
6.1 Edwin ist eine KI. Edwin ist ein System künstlicher Intelligenz. Er ist keine Person und kein beruflicher Berater.
6.2 Edwin gibt sich als KI zu erkennen. Edwin weist Personen, mit denen er im Namen des Nutzers kommuniziert (Anrufer, Kunden, die über WhatsApp schreiben, Teilnehmer eines mitgehörten Termins), darauf hin, dass er eine künstliche Intelligenz ist. Der Nutzer darf Edwin weder so konfigurieren noch so einsetzen, dass dies verschleiert wird, und darf es auf Nachfrage nicht bestreiten.
6.3 Anrufe: Information des Anrufers. Zu Beginn jedes eingehenden Anrufs informiert Edwin den Anrufer darüber, dass er mit einer künstlichen Intelligenz spricht und dass das Gespräch transkribiert wird, in der Sprache des Anrufers, soweit sie unterstützt wird. Der Anrufer kann das Gespräch jederzeit beenden. Der Nutzer deaktiviert diese Information nicht.
6.4 Mögliche Fehler. Von der KI erzeugte Ergebnisse können unrichtig, unvollständig, falsch verstanden (Transkription, Übersetzung) oder veraltet sein. Artikel 16 regelt die Folgen.
6.5 Menschliche Kontrolle. Der Nutzer behält die Kontrolle. Er kann prüfen, was Edwin vorbereitet, korrigieren, ablehnen, einen Kanal oder eine Automatisierung abschalten und jederzeit eine Unterhaltung selbst übernehmen.
6.6 Keine autonomen Entscheidungen. Edwin hat keine eigene Befugnis (Artikel 16.1). Er trifft keine rechtlichen Entscheidungen im Namen des Anbieters. Er verpflichtet den Nutzer nur im Rahmen der vom Nutzer festgelegten Einstellungen.
6.7 Training von Modellen. Der Anbieter verwendet die Inhalte des Nutzers und sein Gedächtnis nicht zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz.
6.8 Erzeugte Inhalte. Veröffentlicht oder verbreitet der Nutzer mit Edwin erstellte Inhalte, beachtet er die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für diese Inhalte.
Artikel 7. Pflichten und Verantwortung des Nutzers
7.1 Grundsatz. Der Nutzer verwendet den Dienst im Einklang mit dem Gesetz, diesen Bedingungen und den Regeln der Drittdienste, die er anbindet. Er ist allein für seine berufliche Tätigkeit verantwortlich.
7.2 Information Dritter. Der Nutzer ist Verantwortlicher für die Daten seiner Kunden und Kontakte (Artikel 18). Er informiert die Personen, deren Daten Edwin verarbeitet, so, wie es das Gesetz verlangt (Art. 13 und 14 DSGVO): Kunden, Interessenten, Korrespondenzpartner, Personen, die ihn anrufen oder ihm schreiben, Teilnehmer eines Termins. Die Information weist insbesondere darauf hin, dass ein Assistent auf Grundlage künstlicher Intelligenz antwortet oder Notizen anfertigt und dass Dienstleister beteiligt sind. Der Nutzer hält seine eigene Datenschutzerklärung aktuell. Der Anbieter kann ihm auf Anfrage Bausteine dafür liefern, ohne dass dies seine Pflicht ersetzt.
7.3 Inhalte. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Inhalte des Nutzers, seine Anweisungen und seine Einstellungen. Er gewährleistet, dass er berechtigt ist, sie zu verwenden und dem Anbieter anzuvertrauen, und dass sie weder Rechte Dritter noch Gesetze verletzen. Der Anbieter überwacht die Inhalte nicht, kann aber tätig werden, wenn er von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erhält (Artikel 22).
7.4 Rechtskonformität seiner Tätigkeit. Der Nutzer beachtet die für seinen Beruf und seine Branche geltenden Regeln: Genehmigungen, Qualifikationen und Versicherungen, Werbe- und Akquiseregeln, steuer-, buchführungs- und sozialrechtliche Vorschriften, gegebenenfalls das Berufsrecht. Edwin ersetzt diese Regeln nicht.
7.5 Eigene Verkaufsbedingungen. Der Nutzer ist allein verantwortlich für seine eigenen Verkaufsbedingungen und dafür, dass seine Angebote, Preise, Rechnungen und vorvertraglichen Informationen den anwendbaren Gesetzen entsprechen, auch wenn er an Verbraucher verkauft (zum Beispiel Informationspflichten, Widerrufsrecht, gesetzliche Gewährleistung, Pflichtangaben, Umsatzsteuer). Edwin prüft diese Punkte nicht (Artikel 9).
7.6 Prüfung. Vor jedem Versand oder jeder Verpflichtung prüft der Nutzer die von Edwin vorgeschlagenen E-Mails, Angebote, Beträge, Termine, Kontaktdaten und Zusagen (Artikel 16.3).
7.7 Verbotene Werbung. Der Nutzer verwendet Edwin nicht für Kaltakquise und nicht für den Versand von Werbe- oder Massennachrichten ohne die Einwilligung oder Rechtsgrundlage, die das Gesetz verlangt. In Deutschland sind insbesondere § 7 UWG und die Vorgaben des Telekommunikations- und Datenschutzrechts zu beachten: Werbung per E-Mail, SMS oder automatischer Anrufmaschine setzt grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus, auch gegenüber Unternehmern; Telefonwerbung gegenüber Unternehmern setzt mindestens eine mutmaßliche Einwilligung voraus. In anderen Ländern gelten die dortigen Regeln (in der Europäischen Union die ePrivacy-Richtlinie und die nationalen Umsetzungsgesetze, im Vereinigten Königreich die PECR, in den Vereinigten Staaten die Gesetze zu Anrufen und Nachrichten, in Kanada das Anti-Spam-Gesetz). Der Nutzer verwendet Edwin nicht, um andere zu belästigen oder zu täuschen.
7.8 Verbotene Nutzungen. Der Nutzer verwendet den Dienst nicht - zur Erstellung oder Übermittlung rechtswidriger, betrügerischer, irreführender, bedrohender, hasserfüllter, diskriminierender oder sexuell expliziter Inhalte; - zur Annahme einer fremden Identität; - um auf Daten anderer Nutzer zuzugreifen, die Sicherheit oder die Nutzungsgrenzen auszuspähen, zu überlasten oder zu umgehen; - um den Dienst weiterzuverkaufen, Dritten zur Verfügung zu stellen oder daraus ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln; - um Regeln von Drittdiensten zu umgehen, die er anbindet; - in einer Weise, die dem Dienst, anderen Nutzern oder Dritten schadet.
7.9 Sensible Daten. Der Dienst ist nicht dafür ausgelegt oder zertifiziert, Patientenakten im Sinne besonderer Hosting-Vorschriften zu hosten oder systematisch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen zu verarbeiten. Der Nutzer vertraut Edwin solche Daten nicht an, es sei denn, der Anbieter hat zuvor schriftlich zugestimmt.
7.9 bis Berufsgeheimnisträger. Gehört der Nutzer zu den Personen, die nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte), nutzt er den Dienst für geheimhaltungspflichtige Informationen nur, wenn der Anbieter und seine Unterauftragnehmer zuvor in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind und der Nutzer die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Einschaltung externer Dienstleister geprüft hat. Der Anbieter gibt eine solche Verpflichtung nur auf gesonderte schriftliche Vereinbarung ab. Ohne sie nutzt der Nutzer den Dienst nicht für geheimhaltungspflichtige Informationen.
7.10 Risikoreiche Nutzung. Edwin ist kein Notdienst. Der Nutzer setzt ihn nicht dort ein, wo ein verpasster Anruf oder ein Fehler das Leben oder die Sicherheit einer Person gefährden kann (Artikel 8.6).
7.11 Sicherheit. Der Nutzer schützt die Geräte und Konten, die er mit Edwin verbindet, verwendet dedizierte Anwendungspasswörter, wenn der Dienst dies verlangt, und widerruft sie, wenn er sie für kompromittiert hält.
7.12 Freistellung. Der Nutzer stellt den Anbieter nach Maßgabe von Artikel 16.8 frei.
Artikel 8. Anrufe, Termine und Nachrichten: besondere Regeln
Eingehende Anrufe
8.1 Eigene Nummer. Um eine Edwin-Nummer bereitzustellen, richtet der Anbieter diese Nummer bei seinem Telefonnetzbetreiber im Namen des Unternehmens des Nutzers ein. Der Nutzer stellt die Kennung seines Unternehmens, seine Anschrift, Name und E-Mail-Adresse seines gesetzlichen Vertreters und einen höchstens 3 Monate alten Eintragungsnachweis zur Verfügung (in Deutschland ein Handelsregisterauszug oder, bei nicht eingetragenen Unternehmen, die Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung des Finanzamts; in anderen Ländern das vom Betreiber verlangte gleichwertige Dokument), sowie, wenn der Betreiber es verlangt, einen Adressnachweis des Unternehmens im Land der Nummer. Er steht für die Echtheit und Aktualität dieser Unterlagen ein. Er ermächtigt den Anbieter, diese Schritte in seinem Namen beim Betreiber und, falls nötig, bei Behörden vorzunehmen.
8.2 Aussetzung oder Entzug der Nummer. Ohne gültige Unternehmenskennung und gültigen Nachweis kann keine Nummer eingerichtet werden. Der Betreiber entscheidet allein über die Annahme oder Ablehnung der Unterlagen, und der Anbieter garantiert weder die Zuteilung einer Nummer noch eine Frist. Die übrigen Funktionen des Dienstes bleiben in der Zwischenzeit verfügbar.
8.2 bis Ablehnung der Nummerneinrichtung. (a) Wird die Nummer abgelehnt oder kann sie aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, nicht eingerichtet werden (unzureichende, unrichtige, veraltete, nicht originale, veränderte oder gefälschte Unterlagen oder Angaben, oder Unterlagen, die den Anforderungen des Betreibers nicht genügen), bleibt der begonnene Monat geschuldet und wird nicht erstattet; dem Nutzer steht die Kündigung nach Artikel 11 frei. (b) Kann die Nummer aus einem Grund, den der Nutzer nicht zu vertreten hat, trotz echter, vollständiger und konformer Unterlagen nicht eingerichtet werden, kann der Nutzer die Schließung seines Kontos und die Erstattung des laufenden Monats verlangen, sofern seine Nutzung des Dienstes im betreffenden Zeitraum unter 10 % jeder Nutzungsgrenze seines Tarifs liegt (Sprache, Nachrichten, angebundene Konten, Termin-Mithören). Darüber hinaus bleibt der Monat geschuldet. (c) Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung der Ablehnung an contact@myedwin.com zu richten. Der Anbieter prüft die Nutzung anhand seiner Protokolle; die Erstattung erfolgt über Paddle. (d) Die Vorlage falscher, veränderter oder gefälschter Unterlagen ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung: Der Anbieter kann das Konto sofort sperren oder fristlos kündigen, ohne Erstattung, und den Betreiber und die zuständigen Behörden informieren. Die Nummer kann ausgesetzt oder entzogen werden, wenn Angaben unrichtig oder veraltet sind oder wenn Regulierung oder Betreiber es verlangen. Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich über jede Änderung (Einstellung, neue Anschrift, neuer Vertreter). Nach Ende des Dienstes garantiert der Anbieter nicht, dass die Nummer behalten oder zu einem anderen Anbieter portiert werden kann.
8.3 Transkription und Information. Edwin transkribiert eingehende Anrufe. Das Audio wird nicht gespeichert. Der Text der Transkription und die Zusammenfassung folgen den Regeln des Artikels 19. Edwin informiert den Anrufer zu Beginn des Anrufs (Artikel 6.3). Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, seinen Gesprächspartnern die Informationen zu geben, die er nach dem Recht seines Landes selbst geben muss, einschließlich zur Aufzeichnung oder Transkription von Anrufen. In Deutschland kann die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes strafbar sein (§ 201 StGB); siehe Länderanhang A.2.
Termin-Mithören
8.4 Information und Einwilligung der Teilnehmer. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die anwesenden Personen vor dem Start darüber zu informieren, dass der Termin von einer künstlichen Intelligenz mitgehört wird, und ihre Einwilligung einzuholen, wo das Gesetz es verlangt. In Deutschland verlangt der Anbieter dies in jedem Fall: Der Nutzer startet das Mithören erst, nachdem alle Anwesenden ausdrücklich eingewilligt haben, und bestätigt dies in der Anwendung vor dem Start. In keinem Fall hört er ein Gespräch ohne Wissen der Teilnehmer mit. Er beendet das Mithören, wenn eine Person widerspricht. Er nutzt die Funktion nicht an Orten oder in Situationen, in denen Gesetz oder Geheimhaltungspflicht es verbieten. Das Audio wird nie gespeichert: Es werden nur Protokolle aufbewahrt.
Nachrichten und E-Mails
8.5 WhatsApp und E-Mail. Die automatischen Antworten von Edwin beantworten eingegangene Nachrichten. Der Nutzer verwendet sie nicht für Werbe- oder Massensendungen. Er beachtet die Nutzungsbedingungen von WhatsApp (Meta) und der von ihm angebundenen E-Mail-Dienste. Meta oder ein E-Mail-Dienst können den Zugang einschränken oder abschalten, ohne dass der Anbieter dafür einzustehen hat (Artikel 15).
Sicherheit
8.6 Kein Notdienst. Edwin ersetzt keine Notrufnummer. Er ist weder dafür ausgelegt noch dafür bestimmt, Notrufe entgegenzunehmen oder zu bearbeiten.
Artikel 9. Katalog, Angebote, Bestellungen und Zahlungen des Nutzers
9.1 Edwin ist nicht Verkäufer. Verkauft der Nutzer Waren oder Dienstleistungen an seine Kunden, verkauft er selbst. Der Anbieter und Edwin sind weder Verkäufer noch Vermittler, Vertreter oder Partei der Verträge des Nutzers mit seinen Kunden. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verkauf, Lieferung, Qualität oder Konformität der Produkte und Leistungen des Nutzers.
9.2 Verkaufsbedingungen des Nutzers. Der Nutzer bringt seine eigenen Verkaufsbedingungen und eigenen Informationen in den Dienst ein. Er bleibt allein dafür verantwortlich. Der Anbieter prüft sie nicht und gibt keine Einschätzung zu ihrer Wirksamkeit ab.
9.3 Angebote. Ein von Edwin vorbereitetes Angebot ist ein Entwurf. Es wird zur Erklärung des Nutzers, sobald dieser es versendet. Der Nutzer prüft vor dem Versand Inhalt, Preise, Umsatzsteuer, Pflichtangaben und Bedingungen.
9.4 Bestellungen. Von Edwin aus Nachrichten erfasste Bestellungen sind vom Nutzer zu bestätigen, bevor sie als angenommen gelten.
9.5 Zahlungen. Ein Zahlungslink führt zu dem vom Nutzer gewählten Zahlungsdienstleister, nach dessen Bedingungen. Die Beträge werden von diesem Dienstleister an den Nutzer ausgezahlt. Der Anbieter zieht keine Beträge für Rechnung des Nutzers ein, hält oder überweist sie nicht und erhält niemals Kartennummern. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für fehlgeschlagene, verspätete oder angefochtene Zahlungen oder Rückerstattungen; diese betreffen den Dienstleister und den Nutzer.
Artikel 10. Preise, Zahlung und Steuern
10.1 Preise. Tarife, Preise, Aufladungen, Optionen und Nutzungsgrenzen sind auf der Seite „Tarife“ der Website angegeben, die zum Zeitpunkt des Abschlusses oder Kaufs maßgeblich ist. Sie werden in diesen Bedingungen nicht wiederholt. Die angezeigten Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (netto), in der für das Land des Nutzers angebotenen Währung.
10.2 Pflicht zum Abonnement. Der Zugang zum Dienst setzt ein kostenpflichtiges Abonnement voraus. Es gibt keine kostenlose Testphase, keine kostenlose Demonstration und kein kostenloses Angebot, es sei denn, der Anbieter kündigt dies ausdrücklich an.
10.3 Monatliche Vorauszahlung. Das Abonnement wird monatlich im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums berechnet.
10.4 Paddle als Verkäufer. Die Zahlung wird von Paddle als offiziellem Verkäufer (Merchant of Record) nach dessen Einkaufsbedingungen abgewickelt, die der Nutzer bei der Zahlung annimmt. Paddle stellt die Rechnung aus, nimmt den Preis entgegen und kümmert sich um die Steuern. Anfragen zu Rechnungen oder Erstattungen laufen über Paddle. Für alles, was Zahlung, Rechnungsstellung, Steuern und Erstattungen betrifft, gelten die Einkaufsbedingungen von Paddle zusätzlich zu diesen Bedingungen. Für die Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen.
10.5 Steuern. Paddle berechnet, erhebt und führt Umsatzsteuer und die anwendbaren Verkaufssteuern ab, auf Grundlage der vom Nutzer angegebenen Rechnungsdaten. Der Nutzer macht richtige Angaben (Land, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden). Etwaige Ansprüche eines Unternehmers auf Steuererstattung richten sich nach den Einkaufsbedingungen von Paddle.
10.6 Zahlungsausfall. Schlägt eine Zahlung fehl, kann Paddle sie erneut versuchen. Wird der Zahlungsausfall nach Mitteilung an den Nutzer, einer Mahnung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben, kann der Anbieter den Zugang bis zur Zahlung sperren (Artikel 22.1).
10.7 Zahlungsanfechtung. Der Nutzer wendet sich zuerst an den Anbieter oder Paddle, bevor er eine Zahlung bei seiner Bank anficht. Bei Betrugsverdacht kann der Anbieter den Zugang sperren.
Artikel 11. Laufzeit, kein Widerrufsrecht und Kündigung durch den Nutzer
11.1 Nur für Unternehmer. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die für die Zwecke ihrer Tätigkeit handeln.
11.2 Kein Widerrufsrecht. Es besteht kein Widerrufsrecht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherverträge (§§ 312g, 355 BGB) greift nicht, weil der Dienst nur Unternehmern angeboten wird.
11.3 Monatsabonnement ohne Mindestlaufzeit. Das Abonnement wird monatlich im Voraus berechnet, ohne Mindestlaufzeit.
11.4 Kündigung jederzeit. Der Nutzer kann jederzeit über sein Konto kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Danach erfolgt keine Abbuchung mehr. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
11.5 Begonnener Monat. Der begonnene Monat ist geschuldet und wird nicht erstattet, soweit nicht zwingendes Recht oder diese Bedingungen (Artikel 8.2 bis, 15.3, 22.4, 25.3) etwas anderes bestimmen oder die Einkaufsbedingungen von Paddle bei technischer Unmöglichkeit der Leistungserbringung eine Erstattung vorsehen. Gesetzliche Rechte des Nutzers wegen Mängeln des Dienstes bleiben nach Maßgabe von Artikel 16 unberührt.
11.6 Zahlung über Paddle. Die Zahlung wird von Paddle als offiziellem Verkäufer (Merchant of Record) nach dessen Einkaufsbedingungen abgewickelt. Anfragen zu Rechnungen oder Erstattungen laufen über Paddle.
11.7 Zugang nach Kündigung. Der Nutzer behält den Zugang zum Dienst bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums. Er kann seine Daten in dieser Zeit und innerhalb der in Artikel 20 vorgesehenen Frist exportieren.
11.8 Tarifwechsel. Der Nutzer kann zu den auf der Seite „Tarife“ angegebenen Bedingungen in einen höheren oder niedrigeren Tarif wechseln.
Artikel 12. Preisanpassung
12.1 Grundsatz. Die Preise können angepasst werden, wenn sich die Kosten des Anbieters erheblich ändern, insbesondere die Preise seiner Anbieter von KI-Modellen, Sprach-, Transkriptions-, Telefonie-, Hosting- oder Zahlungsdiensten, oder die anwendbaren Steuern. Der Anbieter gibt solche Änderungen nach oben wie nach unten weiter. Eine Erhöhung ist nur zulässig, soweit sie die eingetretene Kostensteigerung nicht übersteigt und die Gewinnmarge des Anbieters nicht erhöht; Kostensenkungen werden in gleicher Weise und im gleichen Umfang weitergegeben. Auf Verlangen erläutert der Anbieter die maßgeblichen Kostenfaktoren in nachvollziehbarer Form, ohne Geschäftsgeheimnisse offenlegen zu müssen.
12.2 Ankündigung. Jede Änderung der Preise oder der Nutzungsgrenzen des Tarifs wird dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail (Textform) und in der Anwendung mitgeteilt. Sie gilt ab dem ersten Monatsende, das auf diese Frist folgt, und niemals für bereits bezahlte Zeiträume.
12.3 Wahlrecht des Nutzers. Der Nutzer kann bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit kostenfrei kündigen (Sonderkündigungsrecht). Darauf weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin. Die Anpassung nach Artikel 12.1 beruht auf einem vereinbarten Preisanpassungsrecht des Anbieters aufgrund der genannten objektiven Kostenfaktoren und bedarf keiner Zustimmung des Nutzers. Das Weiternutzen nach Fristablauf ist keine Zustimmungserklärung; die Anpassung wirkt kraft des vereinbarten Rechts, und das Kündigungsrecht bleibt bis zum Wirksamwerden bestehen.
12.4 Gesetzlich auferlegte Steuern. Eine gesetzlich vorgeschriebene Steueränderung gilt ab ihrem Inkrafttreten.
12.5 Nutzungsgrenzen. Die Nutzungsgrenzen können unter denselben Ankündigungsfristen angepasst werden, soweit die Anpassung auf den in Artikel 12.1 genannten Kostenfaktoren beruht und das Verhältnis von Leistung und Preis nicht zum Nachteil des Nutzers verschiebt. Andernfalls ist Artikel 24.2 anzuwenden.
Artikel 13. Aufladungen und Optionen
13.1 Verweis auf die Tarife. Verfügbare Aufladungen und Optionen, ihre Preise und Bedingungen (Gültigkeitsdauer, Verwendung) stehen auf der Seite „Tarife“. Angabe in Bearbeitung
13.2 Ausdrücklicher Kauf. Eine Aufladung oder Option wird nur verkauft, wenn der Nutzer sie bestellt. Sie wird beim Kauf über Paddle bezahlt (Artikel 10).
13.3 Keine Erstattung. Eine gutgeschriebene oder aktivierte Aufladung oder Option wird nicht erstattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt oder die Einkaufsbedingungen von Paddle bei technischer Unmöglichkeit der Leistungserbringung eine Erstattung vorsehen.
13.4 Angekündigte Optionen. Eine als „geplant“ oder „demnächst“ bezeichnete Option wird nicht verkauft und niemals vor ihrer Verfügbarkeit berechnet. Sie kann sich ändern oder nie angeboten werden.
13.5 Schicksal bei Kündigung. Nicht verbrauchte Aufladungen und Optionen enden mit dem Abonnement, sofern die Seite „Tarife“ nichts anderes angibt.
Artikel 14. Nutzungsgrenzen
14.1 Enthaltene Mengen. Jeder Tarif enthält monatliche oder tägliche Mengen, die auf der Seite „Tarife“ angegeben sind: zum Beispiel Sprache, Termin-Mithören, geschriebene Nachrichten, WhatsApp-Nachrichten, vorbereitete E-Mails, angebundene Konten und Tagesübersichten. Diese Mengen sind die Nutzungsgrenzen.
14.2 Normale Nutzung. Der Dienst ist für eine normale berufliche Nutzung ausgelegt. Der Anbieter kann eine offensichtlich missbräuchliche, automatisierte oder anomale Nutzung, die die Qualität oder Sicherheit des Dienstes gefährdet, einschränken oder sperren, außer in dringenden Fällen nach vorheriger Abmahnung.
14.3 Erreichen der Grenze. Ist eine Nutzungsgrenze erreicht, kann die betroffene Funktion bis zum nächsten Abrechnungszeitraum, bis zum Kauf einer Aufladung oder Option (falls vorhanden) oder bis zu einem Tarifwechsel eingeschränkt oder unterbrochen werden. Ein Teil der in einer Woche nicht verbrauchten Sprache kann nach den Regeln der Seite „Tarife“ übertragen werden. Ist die Sprache erschöpft, kann Edwin im Rahmen der übrigen Nutzungsgrenzen schriftlich weiterarbeiten.
14.4 Keine automatische Berechnung. Das Überschreiten einer Nutzungsgrenze wird nicht automatisch berechnet.
14.5 Änderung. Die Nutzungsgrenzen können unter den Voraussetzungen des Artikels 12 geändert werden.
Artikel 15. Verfügbarkeit nach Land und Drittdienste
15.1 Länder. Der Dienst wird in den auf der Seite „Verfügbarkeit nach Land“ genannten Ländern angeboten. Nicht alle Funktionen sind in allen Ländern verfügbar. Das Telefon wird Land für Land nach den örtlichen Regeln eröffnet. Eine als „demnächst“ bezeichnete Funktion ist im betreffenden Land nicht verfügbar.
15.2 Keine Berechnung nicht verfügbarer Funktionen. Der Anbieter berechnet keine Funktion, die im Land des Nutzers nicht verfügbar ist. Er verpflichtet sich auf kein Eröffnungsdatum, solange es nicht bestätigt ist.
15.3 Wegfall einer Funktion. Der Anbieter kann eine Funktion in einem Land entfernen oder einschränken, wenn Gesetz, Behörde, Betreiber oder ein Drittdienst es verlangen oder die Aufrechterhaltung unmöglich wird. Er informiert den Nutzer, sobald er kann. Handelt es sich um eine vom Nutzer genutzte Hauptfunktion, kann der Nutzer mit sofortiger Wirkung kündigen und die anteilige Erstattung des nicht genutzten Teils des bezahlten Abrechnungszeitraums erhalten.
15.4 Drittdienste. Der Dienst hängt von Drittdiensten ab (zum Beispiel Google, Microsoft, Apple, Meta für WhatsApp, Telefonnetzbetreiber, Paddle und andere Zahlungsdienstleister, Anbieter von KI-, Sprach- und Transkriptionsdiensten, Hosting-Anbieter). Diese Dienste unterliegen eigenen Bedingungen, die der Nutzer beachtet. Ihre Störungen, Regeländerungen oder Zugangsverweigerungen können den Dienst beeinträchtigen. Der Anbieter haftet dafür nicht (Artikel 16.4); dies gilt nicht, soweit ihn selbst ein Verschulden trifft.
15.5 Google. Die Verwendung der aus den Google-APIs erhaltenen Informationen durch den Anbieter entspricht der Google API Services User Data Policy, einschließlich ihrer Anforderungen an die eingeschränkte Nutzung (Limited Use).
Artikel 16. Art des Dienstes und Haftung
16.1 Ein Software-Werkzeug. Edwin ist eine durch künstliche Intelligenz unterstützte Software, die dem Nutzer als Arbeitswerkzeug zur Verfügung gestellt wird. Edwin hat keine eigene Befugnis: Er ist weder Bevollmächtigter noch Berater, Arbeitnehmer oder Vertreter des Nutzers oder des Anbieters, und er verpflichtet den Anbieter nie. Er handelt ausschließlich im Rahmen der Einstellungen und Anweisungen des Nutzers.
16.2 Der Nutzer entscheidet und gibt frei. Der Nutzer bleibt Herr seiner Tätigkeit und allein verantwortlich für seine Entscheidungen. E-Mails, Angebote, Preise, Zahlungslinks, Termine und andere von Edwin vorbereitete Dokumente werden ihm vor Versand oder Verpflichtung zur Freigabe vorgelegt, soweit der Dienst dies vorsieht. Was er freigibt, versendet, unterschreibt oder hinausgehen lässt, ist sein Handeln. Für die Kanäle, die er automatisieren lässt (Telefonannahme, WhatsApp), legt er den Umfang durch seine Einstellungen fest, überwacht sie und bleibt dafür verantwortlich. Edwin bietet ihm eine Durchsicht an (Zusammenfassung, Entwurf, Protokoll). Der Nutzer verpflichtet sich, sie regelmäßig einzusehen. Das Fehlen, die Verspätung oder das Unterlassen eines Durchsichtsangebots verlagert die Verantwortung nicht auf den Anbieter, unbeschadet des Artikels 16.7.
16.3 Edwin kann sich irren. Von der KI erzeugte Ergebnisse können unrichtig, unvollständig, falsch verstanden (Transkription, Übersetzung) oder veraltet sein. Sie sind keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, medizinische oder Finanzberatung. Der Nutzer prüft vor jeder Verwendung Angebote, Beträge, Termine, Kontaktdaten und Zusagen.
16.4 Mängel und Updates. Der Dienst wird in dem Funktionsumfang bereitgestellt, der zum Zeitpunkt der Bereitstellung beschrieben ist. Der Anbieter bemüht sich, vom Nutzer gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben, und entwickelt den Dienst durch Updates weiter, die Funktionen ändern oder entfernen können, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Ein unterbrechungsfreier oder fehlerfreier Betrieb wird nicht geschuldet, und ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage geschuldet. Der Anbieter hat nicht einzustehen für Ausfälle oder Mängel von Drittdiensten (Netzbetreiber, E-Mail-Dienste, Kalender, Zahlungsplattformen, Hosting-Anbieter). Gesetzliche Mängelrechte des Nutzers bleiben im Rahmen der Artikel 16.6 und 16.7 unberührt.
16.5 Sichere Nutzung. Der Nutzer verwendet den Dienst nicht beim Autofahren und nicht in Situationen, die seine Aufmerksamkeit erfordern. Benachrichtigungen oder Anrufe, die Edwin an ihn richtet, erfordern keine sofortige Reaktion. Er entscheidet allein, ob und wann er sie ansieht oder annimmt, und bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften.
16.6 Haftungsbegrenzung. (a) Der Anbieter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. (b) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (c) Mittelbare Schäden und Folgeschäden (entgangener Umsatz, Gewinn, Kundschaft, Chancen, Ansehen, Ersatzbeschaffungskosten) sind nur ersatzfähig, soweit sie im Fall des Absatzes (a) typischerweise vorhersehbar sind. (d) Die Haftung des Anbieters nach Absatz (a) ist zudem insgesamt, über alle Schadensfälle zusammen, auf den vom Nutzer für das Abonnement gezahlten Nettobetrag der 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis begrenzt. Absatz (d) ist eine selbständige Regelung. (e) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, der Gefahr entsprechender Sicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung angefallen wäre; die Postfächer, Kalender und Kontakte des Nutzers verbleiben bei dessen Anbietern. (f) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
16.7 Grenzen des Ausschlusses. Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Anbieters aus oder begrenzt sie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei jeder Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann. Die Ansprüche betroffener Personen auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 82 DSGVO) bleiben unberührt. Die Ausschlüsse und Begrenzungen dieses Artikels gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, soweit sie nach den vorstehenden Sätzen zugunsten des Anbieters wirken.
16.8 Freistellung. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, auch seiner eigenen Kunden, frei, die auf Inhalten beruhen, die er freigibt oder versendet, auf seinen Einstellungen und Anweisungen oder auf einer Nutzung des Dienstes entgegen diesen Bedingungen oder dem Gesetz, einschließlich angemessener Verteidigungskosten, soweit der Nutzer die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung erfasst nicht den Teil des Anspruchs, der auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht. Der Anbieter informiert den Nutzer innerhalb angemessener Frist über den Anspruch, ermöglicht ihm auf Wunsch die Verteidigung und kooperiert auf dessen angemessene Kosten. Der Nutzer vergleicht sich nicht in einer Weise, die den Anbieter bindet, ohne dessen Zustimmung.
Artikel 17. Geistiges Eigentum und Nutzungslizenz
17.1 Eigentum des Anbieters. Der Dienst, seine Software, Oberflächen, Texte, der Name „Edwin“, der Handelsname „My Edwin“ und die Logos gehören dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Außer der nachstehenden Lizenz werden dem Nutzer keine Rechte übertragen.
17.2 Nutzungslizenz. Für die Dauer des Abonnements räumt der Anbieter dem Nutzer ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und weltweites Recht ein, den Dienst für die Zwecke seiner Tätigkeit zu nutzen, in den Ländern, in denen der Dienst verfügbar ist. Der Nutzer vervielfältigt den Dienst nicht, extrahiert keinen Code, verändert ihn nicht und dekompiliert ihn nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere §§ 69d und 69e UrhG) dies ungeachtet entgegenstehender Vereinbarungen erlauben.
17.3 Inhalte des Nutzers. Der Nutzer bleibt Inhaber seiner Rechte an seinen Inhalten. Er räumt dem Anbieter für die Dauer des Abonnements und für die Erfüllung der Pflichten nach Vertragsende ein nicht ausschließliches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, beschränkt auf das, was erforderlich ist, um den Dienst zu erbringen, zu sichern, zu warten, Gesetze einzuhalten und eigene Rechte zu verteidigen, auch durch Unterauftragnehmer.
17.4 Erzeugte Ergebnisse. Soweit der Anbieter Rechte an den von Edwin für den Nutzer erzeugten Texten, Angeboten und anderen Ergebnissen hat, räumt er dem Nutzer deren freie Verwendung für seine Tätigkeit ein. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass diese Ergebnisse schutzfähig, originell oder frei von Rechten Dritter sind. Der Nutzer prüft sie vor der Verwendung.
17.5 Technische Daten. Der Anbieter kann aggregierte, anonyme Nutzungsstatistiken erstellen, um den Dienst zu betreiben, zu sichern und zu verbessern. Sie erlauben weder die Identifizierung des Nutzers noch seiner Kunden.
17.6 Vorschläge. Macht der Nutzer Vorschläge zum Dienst, kann der Anbieter sie ohne Gegenleistung frei verwenden.
Artikel 18. Personenbezogene Daten
18.1 Zwei Rollen. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten auf zwei Arten: - als Verantwortlicher für die Daten des Nutzers selbst (Konto, Abrechnung, Sicherheit, Vertragsbeziehung); - als Auftragsverarbeiter des Nutzers für die Kundendaten, also die Daten der Kunden und Kontakte des Nutzers, die der Dienst für ihn verarbeitet.
18.2 Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung der Daten des Nutzers durch den Anbieter als Verantwortlicher ist in der Datenschutzerklärung beschrieben, die auch die Dienstleister des Anbieters und die Datenübermittlungen nennt. Sie ist auf der Website abrufbar.
18.3 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO und UK GDPR). Für die Kundendaten ist der Nutzer Verantwortlicher und der Anbieter sein Auftragsverarbeiter. Die folgenden Bestimmungen bilden den Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen ihnen. Sie werden in Textform geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), nämlich durch Annahme dieser Bedingungen.
a) Gegenstand und Dauer. Der Anbieter verarbeitet die Kundendaten, um den hier beschriebenen Dienst zu erbringen, für die Dauer des Abonnements und die Rückgabefrist nach Artikel 20.
b) Art und Zweck. Empfang, Lesen, Sortieren, Zusammenfassen, Entwurf von Nachrichten, Transkription von Anrufen und Terminen, Verwaltung von Kalender, Kontakten, Angeboten und Bestellungen, automatische Antworten, Speicherung im Gedächtnis, Sicherheit des Dienstes.
c) Datenarten und betroffene Personen. Identifikations- und Kontaktdaten, Inhalt von Nachrichten, transkribierten Anrufen und Terminen, Termininformationen, Angebote und Bestellungen, bezogen auf Kunden, Interessenten, Lieferanten und Korrespondenzpartner des Nutzers. Der Dienst ist nicht für sensible Daten ausgelegt (Artikel 7.9).
d) Weisungen. Der Anbieter verarbeitet die Kundendaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Nutzers: diese Bedingungen, die Einstellungen und die Anfragen des Nutzers im Dienst. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Nutzer unverzüglich.
e) Vertraulichkeit. Die beim Anbieter zur Verarbeitung der Kundendaten befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
f) Sicherheit. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), insbesondere die Verschlüsselung der Daten des Nutzers mit einem nutzerspezifischen Schlüssel, Zugriffskontrolle und Protokollierung.
g) Unterauftragsverarbeiter. Der Nutzer erteilt dem Anbieter eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (Hosting, Telefonie, Sprache, Transkription, Sprachmodell, Nachrichtendienste, Zahlung und Versand der System-E-Mails). Der Anbieter legt ihnen gleichwertige Pflichten auf. Er informiert den Nutzer über jede Hinzufügung oder Ersetzung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail oder in der Anwendung. Der Nutzer kann aus berechtigtem, datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er vor Wirksamwerden der Änderung kostenfrei kündigen.
h) Rechte betroffener Personen. Der Anbieter unterstützt den Nutzer mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen. Wendet sich eine Person wegen Kundendaten unmittelbar an den Anbieter, verweist er sie an den Nutzer, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
i) Unterstützung. Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei Sicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 32 bis 36 DSGVO).
j) Datenschutzverletzung. Der Anbieter meldet dem Nutzer jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Kundendaten betrifft, unverzüglich nach Kenntnis, mit den ihm vorliegenden Informationen.
k) Ende der Verarbeitung. Nach Ende des Dienstes gibt der Anbieter die Kundendaten an den Nutzer zurück und löscht sie danach nach Artikel 20, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
l) Nachweise und Kontrollen. Der Anbieter stellt dem Nutzer die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten zur Verfügung. Er ermöglicht angemessene Überprüfungen, zunächst anhand von Unterlagen, vor Ort nur, wenn die Prüfung anhand von Unterlagen nicht genügt oder eine Behörde es verlangt, mit angemessener Vorankündigung, höchstens einmal jährlich, auf Kosten des Nutzers, unter Wahrung von Vertraulichkeit und Sicherheit.
m) Pflichten des Nutzers. Der Nutzer gewährleistet, dass er eine Rechtsgrundlage hat, die Kundendaten dem Anbieter anzuvertrauen, dass er die betroffenen Personen informiert hat (Artikel 7.2) und dass seine Weisungen rechtmäßig sind.
n) Rangfolge und Haftung. Bei Widersprüchen geht dieser Abschnitt den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen für die Verarbeitung von Kundendaten vor. Die Haftung im Verhältnis zwischen den Parteien richtet sich nach Artikel 16; Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
18.4 Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union. Der Anbieter hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Hat der Nutzer seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz, beruhen die Übermittlungen von Daten an den Anbieter auf den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Modul Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter), für das Vereinigte Königreich ergänzt durch den Zusatz der britischen Aufsichtsbehörde und für die Schweiz durch die erforderlichen Anpassungen; sie werden durch Verweis in diese Bedingungen einbezogen. Für Übermittlungen des Anbieters an seine Unterauftragsverarbeiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stützt er sich auf den EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework), wenn der Empfänger dort zertifiziert ist, und parallel auf die Standardvertragsklauseln. Die Datenschutzerklärung beschreibt diese Garantien näher.
18.5 Vertreter. Vertreter des Anbieters in der Europäischen Union (Art. 27 DSGVO): Angabe in Bearbeitung. Vertreter im Vereinigten Königreich: Angabe in Bearbeitung.
18.6 Andere Gesetze. Verlangt das Recht eines anderen Landes besondere Auftragsverarbeitungsklauseln (zum Beispiel in Kalifornien oder Kanada), stehen sie im jeweiligen Länderanhang.
Artikel 19. Das Gedächtnis von Edwin und Aufbewahrung
19.1 Was das Gedächtnis ist. Um gut zu arbeiten, behält Edwin, was in der Tätigkeit des Nutzers zählt: was in den von ihm bearbeiteten E-Mails, Terminen, Notizen, Bestellungen, Nachrichten und Anrufen geschieht. Dieses Gedächtnis gehört zu Edwin. Es ist unabhängig davon, was der Nutzer auf dem Bildschirm sieht. Es ist keine vollständige Kopie seines Postfachs, seines Kalenders oder seiner Kontakte, auf die Edwin bei Bedarf zugreift. Es kann Auszüge, Zusammenfassungen und aus dem Austausch gewonnene Informationen enthalten.
19.2 Aktionsprotokoll. Edwin hält fest, was er für den Nutzer tut: die Anfrage, die Antwort und die Handlung (zum Beispiel ein vereinbarter Termin oder eine versendete E-Mail). Der genaue Text wird 30 Tage aufbewahrt, danach nur eine kurze Zusammenfassung.
19.3 Entwürfe. Versendete oder gelöschte Entwürfe werden mit ihrem genauen Inhalt 30 Tage aufbewahrt, danach nur die Grundzüge. Was der Nutzer in der Oberfläche löscht, wird zunächst ausgeblendet und nach dieser Regel gelöscht.
19.4 Audio. Das Audio von Anrufen und Terminen wird nie gespeichert. Nur Texte (Transkriptionen, Protokolle) werden aufbewahrt.
19.5 Vergessen-Anfrage. Der Nutzer kann Edwin bitten, eine Information zu vergessen; sie wird dann aus dem Gedächtnis gelöscht.
19.6 Löschung des Kontos. Die Löschung des Kontos löscht das Gedächtnis und die zugehörigen Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und technischer Fristen für die Bereinigung von Sicherungskopien. Angabe in Bearbeitung
19.7 Eigener Schlüssel. Gedächtnis und Verlauf sind mit einem nutzerspezifischen Schlüssel verschlüsselt.
19.8 Daten des Anbieters. Der Anbieter bewahrt die Nachweise der Annahme der Bedingungen und die Daten auf, die er für seine gesetzlichen und buchhalterischen Pflichten und zur Verteidigung seiner Rechte braucht, für die in der Datenschutzerklärung genannten Zeiträume.
Artikel 20. Export und Rückgabe der Daten
20.1 Recht auf Export. Der Nutzer kann jederzeit den Export der Daten verlangen, die er dem Dienst anvertraut hat, und der Daten, die der Dienst für ihn erzeugt hat (Gedächtnis, Unterhaltungen, Entwürfe, Angebote, Bestellungen, Protokolle, Notizen und Einstellungen). Der Antrag ist an contact@myedwin.com oder, soweit vorhanden, an die Exportfunktion der Anwendung zu richten.
20.2 Format und Frist. Der Anbieter stellt die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format innerhalb angemessener Frist bereit, die 30 Tage ab Antrag nicht überschreitet. Der Export ist für angemessene Anfragen kostenlos.
20.3 Anbieterwechsel. Für Nutzer mit Sitz in der Europäischen Union gilt: Will der Nutzer den Anbieter wechseln oder seine Daten zurückholen, kann er dem Anbieter dies spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt mitteilen. Der Anbieter unterstützt ihn in dem nach dem europäischen Datenrecht vorgesehenen Umfang.
20.4 Abrufphase. Nach dem tatsächlichen Ende des Abonnements bleiben die Daten 30 Tage zum Export verfügbar. Danach werden sie gelöscht (Artikel 19.6).
20.5 Grenzen. Der Export umfasst nicht, was der Anbieter nicht besitzt, etwa das ursprüngliche Postfach, den Kalender oder die Kontakte, die bei den Anbietern des Nutzers bleiben. Er umfasst auch keine Geschäftsgeheimnisse des Anbieters, seinen Code oder Daten anderer Nutzer.
20.6 Löschung auf Anfrage. Die Schaltfläche „Konto und alle Daten löschen“ in den Einstellungen löscht Konto und Daten nach Artikel 19.6.
Artikel 21. Vertraulichkeit
21.1 Vertrauliche Informationen. Jede Partei hält die nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält und deren vertraulicher Charakter angegeben ist oder sich vernünftigerweise aus ihrer Art ergibt.
21.2 Verwendung und Zugang. Sie verwendet sie nur zur Vertragserfüllung und gibt sie nur an Personen (Beschäftigte, Berater, Unterauftragnehmer) weiter, die sie benötigen und zu gleichwertiger Verpflichtung gehalten sind.
21.3 Ausnahmen. Nicht vertraulich sind Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind, ihr bereits bekannt waren, ihr rechtmäßig von einem Dritten mitgeteilt oder von ihr unabhängig entwickelt wurden.
21.4 Gesetzliche Offenlegung. Eine Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn Gesetz oder Behörde es verlangen, nachdem sie die andere Partei informiert hat, soweit das Gesetz es erlaubt.
21.5 Dauer. Diese Pflicht gilt während des Vertrags und drei Jahre nach dessen Ende. Sie gilt so lange fort, wie für Geschäftsgeheimnisse (im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes) und für Kundendaten erforderlich; diese sind zusätzlich durch Artikel 18 geschützt.
Artikel 22. Sperrung und Kündigung durch den Anbieter
22.1 Sofortige Sperrung in begrenzten Fällen. Der Anbieter kann das Konto, eine Funktion oder einen Kanal ohne Vorankündigung sofort sperren, und zwar nur in den folgenden Fällen: a) nachgewiesener oder begründet vermuteter Betrug oder Nutzung des Dienstes für eine rechtswidrige Tätigkeit; b) schwerwiegender Verstoß gegen die Artikel 3, 7.7 oder 7.8, insbesondere verbotene Werbung, Identitätsanmaßung, Verschleierung der KI-Natur von Edwin; c) falsche Unternehmererklärung oder falsche oder auf Verlangen nicht belegte Unternehmenskennung; d) Gefährdung oder ernstes Risiko für die Sicherheit des Dienstes, anderer Nutzer oder Dritter; e) Verpflichtung durch Gesetz, Behörde, Telefonnetzbetreiber oder einen Drittdienst, von dem der Dienst abhängt; f) begründetes Risiko eines Verstoßes gegen Sanktionsgesetze; g) nicht behobener Zahlungsausfall, nachdem der Nutzer informiert, in Textform gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde (Artikel 10.6).
22.2 Information. Der Anbieter informiert den Nutzer per E-Mail über die Sperrung und ihren Grund, es sei denn, Gesetz oder Sicherheit stehen entgegen. Der Nutzer kann Stellung nehmen. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist oder wenn sie unbegründet war, und korrigiert die Abrechnung des betreffenden Zeitraums angemessen.
22.3 Sonstige Pflichtverletzungen. Bei jeder anderen Pflichtverletzung des Nutzers mahnt der Anbieter ihn per E-Mail ab und setzt eine Frist von 30 Tagen, sich vertragsgemäß zu verhalten. Andernfalls kann der Anbieter den Vertrag sperren oder kündigen.
22.4 Ordentliche Kündigung. Der Anbieter kann den Vertrag auch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen. Wirkt die Kündigung vor dem Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet er über Paddle den nicht abgelaufenen Teil des bezahlten Zeitraums.
22.5 Außerordentliche Kündigung. Bei schwerwiegender oder wiederholter Pflichtverletzung oder wenn einer der Gründe des Artikels 22.1 vorliegt und nicht behoben werden kann, kann der Anbieter den Vertrag nach § 314 BGB durch begründete E-Mail mit sofortiger Wirkung kündigen. Für den bereits bezahlten Zeitraum erfolgt keine Erstattung, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
22.6 Löschung von Inhalten und Meldung. Der Anbieter kann offensichtlich rechtswidrige Inhalte löschen oder sperren und rechtswidrige Tätigkeit den zuständigen Behörden melden.
22.7 Wirkungen des Vertragsendes. Mit Vertragsende endet der Zugang zum Dienst; die Edwin-Nummer kann geschlossen werden (Artikel 8.2); der Nutzer kann seine Daten exportieren (Artikel 20); fällige Beträge bleiben geschuldet; die Bestimmungen, die fortwirken sollen (Artikel 16, 17, 18, 19, 20, 21, 29 und 30), gelten weiter.
Artikel 23. Creator-Programm und Rabattcode
23.1 Gesondertes Programm. Der Anbieter betreibt ein Programm für Content-Creator. Es unterliegt dem Creator-Vertrag, der auf der Website veröffentlicht ist. Die Vergütungsbedingungen der Creator stehen nicht in diesen Bedingungen und betreffen den Nutzer nicht.
23.2 Rabattcode. Ein zugelassener Creator erhält einen einmaligen Code. Ein neuer Nutzer, der bei der Zahlung einen aktiven Code eingibt, erhält den auf der Seite „Tarife“ oder im Creator-Vertrag beschriebenen Rabatt, nur für das erste Abonnement. Der Code ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Anbieter kann einen inaktiven, nicht existierenden oder unter Verstoß gegen den Creator-Vertrag verwendeten Code ablehnen (insbesondere die Nutzung seines eigenen Codes durch den Creator).
23.3 Creator sind unabhängig. Ein Creator ist weder Arbeitnehmer noch Agent oder Vertreter des Anbieters. Er hat keine Befugnis, den Anbieter zu verpflichten, Preise oder Bedingungen des Dienstes zu ändern oder im Namen des Anbieters Versprechen abzugeben. Nur diese Bedingungen, die Seite „Tarife“ und die Seite „Verfügbarkeit nach Land“ verpflichten den Anbieter hinsichtlich des Inhalts des Dienstes. Der Nutzer kann sich nicht auf eine Aussage eines Creators berufen, die ihnen widerspricht.
23.4 Daten. Der Anbieter teilt einem Creator weder Identität noch Kontaktdaten des Nutzers mit. Der Creator erhält nur Provisionsabrechnungen mit einer pseudonymisierten Referenz.
23.5 Ohne Wirkung auf den Vertrag des Nutzers. Die Zuordnung eines Nutzers zu einem Creator gibt dem Nutzer keine zusätzlichen Rechte an Preis, Laufzeit oder Inhalt des Dienstes.
Artikel 24. Änderung der Bedingungen
24.1 Änderungsrecht. Der Anbieter kann diese Bedingungen aus berechtigtem Grund ändern: Änderung von Gesetzen, von Regeln eines Drittdienstes, des Dienstes oder seiner Kosten, Sicherheit, Korrektur eines Fehlers oder Klarstellung. Die Preise folgen Artikel 12.
24.2 Frist von 30 Tagen und Zustimmung. Der Anbieter teilt die Änderung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail (Textform) und in der Anwendung mit und nennt das Datum. Danach gilt: a) Betrifft die Änderung die Hauptleistungen, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, die Haftung, die Laufzeit oder sonst wesentlich das Gleichgewicht des Vertrags, wird sie nur wirksam, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt, indem er das Kästchen zur neuen Version (2026-10-12-v3.1) anklickt; betrifft die Änderung eine der in Artikel 2 bis.2 genannten Klauseln, gilt zusätzlich Artikel 2 bis.4. Stimmt der Nutzer nicht zu, gilt der Vertrag in der bisherigen Fassung weiter; der Anbieter kann den Vertrag nach Artikel 22.4 ordentlich kündigen. b) Betrifft die Änderung nur Anpassungen, die aufgrund von Gesetz, Behörde oder Drittdienst erforderlich sind, redaktionelle Klarstellungen oder Änderungen, die für den Nutzer neutral oder günstig sind, kann die Frist kürzer sein. Der Anbieter weist den Nutzer in der Mitteilung auf sein Recht hin, der Änderung zu widersprechen oder zu kündigen.
24.3 Widerspruch und Kündigung. Der Nutzer, der eine Änderung ablehnt, kann vor ihrem Inkrafttreten kostenfrei nach Artikel 11 kündigen. Das bloße Weiternutzen des Dienstes gilt nicht als Zustimmung zu Änderungen nach Artikel 24.2 a).
24.4 Keine Rückwirkung. Keine Änderung gilt für bereits bezahlte Zeiträume oder bereits entstandene Streitigkeiten.
24.5 Preise und Nutzungsgrenzen. Änderungen von Preisen und Nutzungsgrenzen folgen Artikel 12.
Artikel 25. Höhere Gewalt
25.1 Begriff. Keine Partei haftet für Verzögerung oder Nichterfüllung aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, das sie vernünftigerweise weder vorhersehen noch vermeiden konnte: Naturkatastrophe, Krieg, Anschlag, Generalstreik, großflächiger Strom- oder Netzausfall, behördliche Entscheidung, Cyberangriff, den zumutbare Maßnahmen nicht hätten verhindern können, allgemeiner Ausfall eines Infrastruktur- oder KI-Modellanbieters, der nicht zumutbar umgangen werden kann.
25.2 Wirkungen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und nimmt die Erfüllung so bald wie möglich wieder auf. Die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Beträge ruht nicht, außer bei Zahlungsunmöglichkeit aufgrund des Ereignisses.
25.3 Dauer. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei ohne Entschädigung kündigen. Der Anbieter erstattet dann den nicht genutzten Teil des bezahlten Abrechnungszeitraums anteilig.
Artikel 26. Abtretung
26.1 Durch den Nutzer. Der Nutzer darf den Vertrag, sein Konto oder seine Rechte nicht ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten oder übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen richtet sich nach § 354a HGB, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.
26.2 Durch den Anbieter. Der Nutzer stimmt im Voraus zu, dass der Anbieter den Vertrag ganz oder teilweise auf ein Konzernunternehmen oder einen Rechtsnachfolger im Fall einer Verschmelzung, eines Verkaufs des Geschäfts oder einer Umstrukturierung überträgt, sofern er den Nutzer informiert und der Übernehmer die Pflichten des Anbieters, insbesondere im Bereich der Daten, übernimmt. Bietet der Übernehmer kein gleichwertiges Schutzniveau, kann der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung kostenfrei kündigen.
26.3 Unterbeauftragung. Der Anbieter kann Teile des Dienstes durch Unterauftragnehmer erbringen lassen, für die er dem Nutzer im Rahmen des Artikels 16 verantwortlich bleibt.
Artikel 27. Allgemeine Bestimmungen
27.1 Gesamtvereinbarung. Diese Bedingungen, die Seite „Tarife“, die Seite „Verfügbarkeit nach Land“, die Datenschutzerklärung und, für den betroffenen Nutzer, der Länderanhang bilden den gesamten Vertrag. Sie ersetzen jede frühere Vereinbarung oder Unterlage über denselben Gegenstand. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Bei Widersprüchen gilt: Der Länderanhang geht diesen Bedingungen für den betroffenen Nutzer vor; die Seite „Tarife“ geht vor für Preise, Tarife, Aufladungen, Optionen und Nutzungsgrenzen; die Seite „Verfügbarkeit nach Land“ geht vor für die in den Ländern verfügbaren Funktionen; die Datenschutzerklärung geht vor für die Datenverarbeitung durch den Anbieter als Verantwortlichen.
27.2 Teilunwirksamkeit. Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleibt der übrige Vertrag wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
27.3 Kein Verzicht. Das Unterlassen oder die verspätete Ausübung eines Rechts ist kein Verzicht.
27.4 Beweis. Die elektronischen Aufzeichnungen des Anbieters (Annahme, Protokolle, von Paddle übermittelte Abrechnungen) dienen als Beweismittel; dem Nutzer bleibt der Gegenbeweis unbenommen.
27.5 Mitteilungen. Der Anbieter benachrichtigt den Nutzer per E-Mail an die Adresse seines Kontos und in der Anwendung. Der Nutzer benachrichtigt den Anbieter unter contact@myedwin.com. Beide Parteien halten ihre Kontaktdaten aktuell.
27.6 Dritte. Der Vertrag gibt Dritten keine Rechte, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
27.7 Unabhängigkeit. Die Parteien sind unabhängig. Der Vertrag begründet weder Gesellschaft noch Vollmacht noch Arbeitsverhältnis.
27.8 Überschriften. Die Überschriften dienen der Lesbarkeit und haben keine Auslegungskraft.
Artikel 28. Sprache und maßgebliche Fassung
28.1 Sprachen. Diese Bedingungen werden in der Sprache jedes bedienten Landes veröffentlicht. Der Nutzer nimmt die in der Sprache seiner Registrierung angezeigte Fassung an.
28.2 Maßgebliche Fassung. Die Fassung in der Sprache des Landes des Nutzers (das Land der Website, von der aus er sich registriert oder die er aufruft) geht jeder anderen Fassung vor; jede andere Fassung wird nur zur Information bereitgestellt. Für die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Kanada außerhalb von Québec geht die englische Fassung vor; in Québec geht die französische Fassung vor und wird dem Nutzer zuerst vorgelegt. Hat der Nutzer im Sprachwähler der Website eine andere Sprache gewählt, ist die Fassung maßgeblich, die er bei der Registrierung angenommen hat; zwingendes Recht des jeweiligen Landes bleibt unberührt. Für Nutzer in Deutschland ist demnach die deutsche Fassung maßgeblich. Unklarheiten gehen im Zweifel nicht zulasten des Nutzers (§ 305c Abs. 2 BGB).
Artikel 29. Anwendbares Recht
29.1 Recht von Wyoming. Diese Bedingungen und alle damit zusammenhängenden Fragen, auch außervertragliche, unterliegen dem Recht des Bundesstaates Wyoming (USA), unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
29.2 Zwingende örtliche Vorschriften. Diese Wahl entzieht dem Nutzer nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften seines Sitzstaates, von denen der Vertrag nicht abweichen kann, einschließlich der Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-Verordnung), und schließt sie nicht aus. Der Länderanhang berücksichtigt dies. Die Parteien gestalten die Bedingungen so, dass sie auch dann Bestand haben, wenn die §§ 305 bis 310 BGB, insbesondere § 307 BGB, auf sie anzuwenden sind.
Artikel 30. Streitbeilegung und Gerichtsstand
30.1 Vorherige Verhandlung. Vor jeder Klage richtet die Partei, die sich beeinträchtigt sieht, an die andere eine schriftliche Mitteilung, die den Streit beschreibt. Die Parteien suchen 30 Tage lang in gutem Glauben eine Lösung. Dringende oder sichernde Maßnahmen bleiben unberührt.
30.2 Gerichte. Kommt keine Einigung zustande, sind die Gerichte des Bundesstaates Wyoming (Staatsgerichte des Sheridan County und das Bundesgericht für den District of Wyoming) zuständig, vorbehaltlich der Artikel 30.3 und 30.4. Der Nutzer kann Ansprüche gegen den Anbieter wahlweise auch vor dem Gericht erheben, das für seinen Sitz zuständig ist. Der Anbieter erhebt Klage gegen den Nutzer vor den Gerichten am Sitz des Nutzers oder, soweit zulässig, in Wyoming.
30.3 Zwingende Zuständigkeitsregeln. Diese Bestimmung nimmt den Parteien nicht die zwingenden Zuständigkeitsregeln, die im Sitzstaat des Nutzers gelten würden. Soweit eine solche Regel dem Nutzer erlaubt, die Gerichte seines Sitzstaats anzurufen, kann er dies tun.
30.4 Maßnahmen und Vollstreckung. Der Anbieter kann die Gerichte am Sitz des Nutzers anrufen, um dringende oder sichernde Maßnahmen zu erwirken oder eine Entscheidung anerkennen und vollstrecken zu lassen.
Artikel 31. Identifikation des Anbieters und Kontakt
Anbieter: Holding AMR LLC, Limited Liability Company (LLC) des Bundesstaates Wyoming (USA), Handelsname My Edwin. Sitz (eingetragene Anschrift): 30 N Gould St, STE R, Sheridan, WY 82801, USA. Registernummer des Bundesstaates Wyoming (Filing ID): Angabe in Bearbeitung Veröffentlichte Anschrift, falls abweichend: Angabe in Bearbeitung Telefon: Angabe in Bearbeitung Verantwortlich für die Inhalte (Direktor der Veröffentlichung): Angabe in Bearbeitung Hosting-Anbieter der Website: Hostinger International Ltd, Zypern (siehe Impressum). Einziger Kontakt: contact@myedwin.com Vertreter in der Europäischen Union: Angabe in Bearbeitung Vertreter im Vereinigten Königreich: Angabe in Bearbeitung
Das vollständige Impressum steht auf der Seite „Impressum“ der Website.
Artikel 32. Version und Datum
Diese Bedingungen tragen die Versionskennung 2026-10-12-v3.1. Sie sind auf den 12. Oktober 2026 datiert und treten zu dem am Anfang genannten Datum in Kraft. Jede veröffentlichte Fassung wird mit ihrem Wirksamkeitsdatum aufbewahrt.
Länderanhang Deutschland
Dieser Anhang gilt für Nutzer mit Sitz in Deutschland und für Nutzer der deutschen Länderfassung der Website. Er geht den vorstehenden Artikeln vor (Artikel 27.1) und fasst die deutschen Besonderheiten zusammen. Wo er ein Thema nicht regelt, gelten die Artikel.
A.1 Unternehmer. Der Dienst steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung (Artikel 3). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen. Wird der Anbieter nachträglich gewahr, dass ein Nutzer Verbraucher ist, kann er den Vertrag nach Artikel 22.1 c) sperren und nach Artikel 22.5 kündigen; zwingende Verbraucherrechte, die dem Nutzer ungeachtet seiner Erklärung zustehen, bleiben unberührt.
A.2 Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen (§ 201 StGB). Die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auf einen Tonträger sowie deren Gebrauch oder Zugänglichmachung ist in Deutschland strafbar (§ 201 StGB). Das Gesetz knüpft an die Befugnis an; die Einwilligung der Gesprächsteilnehmer ist der übliche Rechtfertigungsgrund. Eine automatische Transkription kann dem Aufzeichnen gleichstehen. Deshalb gilt: (a) Bei eingehenden Anrufen informiert Edwin den Anrufer sofort über die KI und die Transkription (Artikel 6.3); der Anrufer kann auflegen. (b) Beim Termin-Mithören holt der Nutzer vor dem Start die ausdrückliche Einwilligung aller Anwesenden ein (Artikel 8.4). (c) Die Ankündigung durch Edwin ersetzt nicht die eigene Informationspflicht des Nutzers.
A.3 Cookies und Endgeräte (§ 25 TDDDG). Der Zugriff auf Informationen im Endgerät und deren Speicherung erfolgt auf der Website nur mit Einwilligung, es sei denn, er ist unbedingt erforderlich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung (Artikel 15).
A.4 Werbung. Siehe Artikel 7.7. Verstöße des Nutzers gegen § 7 UWG gehen zu seinen Lasten und berechtigen den Anbieter zu den Maßnahmen des Artikels 22.
A.5 Datenschutzaufsicht. Ein Vertreter des Anbieters in der Europäischen Union ist benannt (Artikel 18.5). Da der Anbieter keine Niederlassung in der Europäischen Union hat, ist für Beschwerden jede nach dem Wohn- oder Betriebsort zuständige Aufsichtsbehörde zuständig, in Deutschland die Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Verzeichnis in der Datenschutzerklärung, Artikel 20). Einen Datenschutzbeauftragten hat der Anbieter nicht benannt, weil die Voraussetzungen von Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG nach seiner Einschätzung nicht vorliegen.
A.6 Verjährung. Soweit deutsches Recht zwingend Anwendung findet, gilt für Ansprüche beider Parteien die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Diese Bedingungen verkürzen sie nicht.
A.7 Form. Für den Vertrag und Mitteilungen genügt Textform (§ 126b BGB), soweit das Gesetz keine strengere Form zwingend vorschreibt. Die Annahme durch Anklicken ist eine einfache elektronische Willenserklärung; die Protokollierung nach Artikel 2.2 dient dem Nachweis.
A.8 Sprache. Die deutsche Fassung wird Nutzern der deutschen Länderfassung angezeigt. Für Abweichungen gilt Artikel 28.2.
A.9 Streitbeilegung. Der Dienst richtet sich nur an Unternehmer. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union besteht nicht mehr.
A.10 Kündigung. Ein gesetzlicher Kündigungsbutton nach § 312k BGB gilt nur für Verbraucherverträge. Der Nutzer kann dennoch jederzeit im Konto kündigen (Artikel 11.4).
A.11 Sanktionen und Außenwirtschaftsrecht. Erklärungen nach Artikel 3.6 sind nur insoweit abzugeben, als dies nach deutschem und europäischem Recht zulässig ist. Nichts in diesen Bedingungen verpflichtet den Nutzer zu einer Handlung oder Erklärung, die nach deutschem oder europäischem Recht verboten wäre (insbesondere § 7 Außenwirtschaftsverordnung und Verordnung (EG) Nr. 2271/96).
A.12 Berufsgeheimnisträger und Beschäftigte. Siehe Artikel 7.9 bis und Artikel 4.5.
A.13 KI-Aufsicht. Marktüberwachungsbehörde für Fragen der Verordnung (EU) 2024/1689 ist in Deutschland vorbehaltlich der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung die Bundesnetzagentur.
A.14 Umsatzsteuer. Paddle erhebt und führt die Umsatzsteuer ab (Artikel 10.5). Unternehmer mit Sitz in Deutschland geben ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, sofern sie eine haben.